07.01.10

Release 49.20 zu VEDA HR Entgelt

VEDA setzt wichtige gesetzliche Änderungen für 2010 um.

 

Das aktuelle Release 49.20 zu VEDA HR Entgelt bietet eine Reihe neuer Funktionalitäten und setzt damit auch wichtige gesetzliche Änderungen frühzeitig um.

Folgende Aufgaben in der Entgeltabrechung, die die neue Gesetzgebung ab 2010 mit sich bringt, unterstützt VEDA HR Entgelt mit dem neuen Release:

Mit Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) müssen Arbeitgeber monatlich verschlüsselt gesetzlich festgesetzte Entgeltdatensätze der Arbeitnehmer an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Rentenversicherung in Würzburg melden. Auch bei den erforderlichen, unternehmensspezifischen Nacharbeiten unterstützt die VEDA GmbH ihre Kunden gerne.

Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung: Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes ab 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich verbessert. Beim Lohnsteuerabzug erfolgt die Berücksichtigung so genannter Vorsorgeaufwendungen. Abzugsfähig sind die Beiträge von gesetzlich Versicherten sowie  der überwiegende Teil der Beiträge bei Privatversicherten. Nicht abzugsfähig sind die Leistungsbestandteile, die über die Basisversorgung hinaus gehen.

Faktorverfahren zur Lohnsteuerberechnung: Optional können verheiratete Arbeitnehmer ab 2010 ein Faktorverfahren zur Lohnsteuerberechnung beantragen. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V kann für den Lohnsteuerabzug erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 das so genannte Faktorverfahren gewählt werden. Mit der Steuerklassenkombination IV/IV in Verbindung mit dem vom Finanzamt berechneten Faktor wird erreicht, dass für jeden Ehegatten, der für ihn geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.  Durch Vorlage der Steuerkarte und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Jahres 2010 kann das Faktorverfahren von beiden Ehegatten formlos beim zuständigen Finanzamt  beantragt werden. In diesem Fall wird auf der Steuerkarte ein Faktorwert eingetragen, der bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt wird.

Erhöhung des Kinderfreibetrags: Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde die Erhöhung des Kinderfreibetrags beschlossen. Kinderfreibeträge wirken sich bei einem Grenzsteuersatz von 31,5 % und damit ab einem zu versteuernden Elterneinkommen von 60.000 EUR aus (Alleinerziehende 30.000 EUR). Die Erhöhung des Kinderfreibetrags macht sich im Lohnsteuerabzugsverfahren zwar nicht bei der Höhe der Lohnsteuer, wohl aber bei der Höhe des Solidaritätszuschlags und der Lohnkirchensteuer bemerkbar.

Auch einige neue Funktionen werden mit dem Release 49.20 in VEDA HR Entgelt umgesetzt: 

Für Korrekturverfahren von festen Be- und Abzügen stellt VEDA HR Entgelt jetzt die automatische Rückrechnung bei vergangenheits¬bezogenen Korrekturen zur Verfügung.

Bei der Altersteilzeit-Berechnung im „Bruttoaufstockungsmodell", das der Gesamtmetalltarif vorsieht, erhält der Mitarbeiter eine Aufstockung auf das RAE. Der zur Berechnung des Bruttoaufstockungsbetrags anzuwendende Bruttoaufstockungsprozentsatz wird mit VEDA HR Entgelt auf individueller Basis ermittelt.

Im Rahmen der Ermittlung des KuG-Zuschusses können Einmalentgelte individuell über den Lohnartenstamm parametriert werden. Der tarifliche KuG Zuschuss kann nun flexibler und individueller ermittelt werde. Selbstverständlich wird ein Protokoll zur Ermittlung des KuG-Zuschusses erzeugt.

Zur Steigerung der Benutzerfreundlichkeit wurden für die Produktlinien j-ware und j-ware for System i neue Buttons und Icons in VEDA HR Entgelt eingebaut. Die Filter- und Sortierfunktion wurde um einen Quickfilter erweitert, der eine schnellere Filterung der Tabellendaten ermöglicht. Während der Eingabe in dem entsprechenden Eingabefeld werden die Datensätze direkt selektiert.

Weitere Informationen und eine ausführliche, detaillierte Beschreibung zu den gesetzlichen Änderungen und neuen Funktionen gibt Dokumentation, die in der VEDA Knowledge-Base zur Verfügung gestellt wird.

An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf unsere Jahreswechselseminare und Release-Veranstaltungen hinweisen. Information zu diesen finden Sie unter Professional Services / Education.