Was muss ich in Bezug auf die Taxonomie beachten?

A: Kurz und knapp: Die Taxonomie gibt den Unternehmen eine fest definierte, unveränderbare Gliederung der betroffenen Rechenwerke vor. Und damit nicht genug: Sie ist um ein vielfaches detaillierter als bekannte Gliederungsschemata. Die bis zu 400 Zeilen der Kern-Taxonomie im Vergleich zu etwas mehr als 60 Zeilen für einen Abschluss nach HGB sprechen eine eindeutige Sprache. Hinzu kommt, dass der bestehende Kontenrahmen möglicherweise nicht ausreicht und eine Vielzahl von Konten überarbeitet oder neu angelegt werden müssen.

VEDA schult Sie zum Thema „Taxonomie“, unterstützt Sie bei der Analyse Ihres Kontenrahmens und begleitet Sie durch Ihr E-Bilanz-Projekt: Welche Positionen der Taxonomie sind für Sie bindend? Welche Auffangpositionen dürfen verwendet werden? Welche Konten sind anzulegen und welchen Auswertungszeilen sind sie zuzuordnen ("Mapping")? Wesentliche Fragen, die beantwortet sein müssen, bevor im ersten betroffenen Wirtschaftsjahr gebucht wird.

Die Zeit drängt, denn ohne Nichtbeanstandungregelung wäre es für die meisten Unternehmen schon zu spät.

 

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