Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?

Engültiges Anwendungsschreiben und endgültige Taxonomie

A: Das Bundesfinanzministerium hat am 28.09.2011 das endgültige Anwendungsschreiben und am 14.09.2011 die endgültige Taxonomie zur E-Bilanz veröffentlicht.

Im Vergleich zu vorherigen Versionen wurde die Nichtbeanstandungsregelung bestätigt, einige Muss-Felder wurden gestrichen und zusätzliche Auffangpositionen eingefügt, um weitere Eingriffe in das Buchungsverhalten der Unternehmen zu vermeiden und die Akzeptanz der E-Bilanz zu erhöhen. Klargestellt wurde jedoch auch, dass die Finanzverwaltung keine Erfassungsmöglichkeit in Form eines Internet-Portals zur Verfügung stellen wird.

Die Finanzverwaltung hat angekündigt, dass Sie ab Mai 2012 in der Lage sein wird, Test- und Regelübermittlungen nach der endgültigen Taxonomie entgegen zu nehmen. Bis dahin sind nur Test-Übermittlungen nach der Taxonomie der Pilotphase möglich.

Einmal mehr sind also die Unternehmen in der Pflicht, eine Gesetzes-Novelle auf eigene Kosten umzusetzen.

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