Wie steht es um die „Einheitsbilanz“?

A: Was nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften für handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse begonnen hat, setzt sich nun mit der E-Bilanz fort. Ein steuerlicher Jahresabschluss nach XBRL-Taxonomie entspricht zukünftig nur noch selten einer Bilanz- und GuV-Gliederung nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten. Insofern dürfte die Einheitsbilanz für die meisten Unternehmen der Vergangenheit angehören.

Mit dem Modul „parallele Abschlüsse" schließen VEDA-Kunden den Medienbruch, der in den Unternehmen auch heute noch vielfach Realität ist: Keine Überleitungsrechnungen mehr auf Papier oder in Excel. Mit den „parallelen Abschlüssen" buchen Sie alle Abschlüsse in VEDA FA Finanzen, so dass sie auch auf Knopfdruck zur Verfügung stehen, egal ob nach Handelsrecht, Steuerrecht oder beispielsweise internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie IFRS. Selbstverständlich können alle Abschlüsse auch unterjährig verarbeitet werden. Dies vereinfacht Forecasts. Und nicht zuletzt stehen auch alle Daten nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) auf Knopfdruck bereit.

 

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