BAG zur Arbeitszeiterfassung: Jetzt liegt die Begründung vor!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun die Begründung für seinen Beschluss zur Arbeitszeiterfassung aus dem September veröffentlicht. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Wir erklären, worauf Sie jetzt achten müssen.