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Wiedereingliederung nach langer Krankheit

Die Rückkehr in den Beruf nach einer langen Krankheitsphase kann eine Herausforderung darstellen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung erfordert eine strukturierte Herangehensweise und eine klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten. In diesem Beitrag werden verschiedene Modelle für die berufliche Wiedereingliederung sowie Fragen rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement beleuchtet.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Berufsleben ist nach einem Unfall oder nach einer langen körperlichen oder psychischen Krankheit anders als zuvor. Wer lange ausgefallen ist, kann normalerweise nicht sofort mit 100 Prozent wieder durchstarten. Arbeitgeber sind daher seit dem Jahr 2004 dazu verpflichtet, Beschäftigten nach einer Krankheit für den Wiedereinstieg in den Beruf ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Arbeitgeber müssen es allen Mitarbeitenden ermöglichen, die innerhalb eines Jahres sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

Die Teilnahme daran ist für betroffene Beschäftigte freiwillig, niemand kann gezwungen werden. Ein langsamer Einstieg nach langer Krankheit ist aber häufig sinnvoll, um einem Rückfall in die Krankheit durch Überlastung und Überforderung vorzubeugen. Daher sind vertrauensbildende Gespräche zwischen Rückkehrenden und der Führungskraft über Ziel und Ablauf der BEM-Gespräche im Vorfeld sehr wichtig.

Zum BEM gehören verschiedene Aspekte: Wie kann die Arbeitsfähigkeit erhalten bleiben? Welche Belastungen am Arbeitsplatz, die eine Neuerkrankung verursachen könnten, müssen abgebaut oder vermieden werden? Welche Unterstützung benötigen Arbeitnehmer, damit Sie nicht erneut arbeitsunfähig werden oder gar eine Frühverrentung zu befürchten ist? Welche Arbeitsbelastung ist zumutbar beziehungsweise sollte die Arbeitszeit sukzessive erhöht werden?

Was ist das Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell ist eine spezifische Form des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, die in Hamburg entwickelt wurde. Es ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit und -aufgaben während der Wiedereingliederungsphase. Arbeitnehmer können schrittweise wieder in den Arbeitsprozess integriert werden, indem sie zunächst mit reduzierter Stundenanzahl oder in angepassten Tätigkeitsbereichen arbeiten. Diese Form der Wiedereingliederung wird als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation eingeleitet. Den Antrag stellt der behandelnde Arzt. Die Maßnahme startet bereits bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeit, aber nur, wenn der Sozialversicherungsträger – also die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit – und der Arbeitgeber zustimmen und wenn absehbar ist, dass der Erkrankte bald wieder arbeiten kann. Das BEM und die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell stehen nicht isoliert nebeneinander. Beide Maßnahmen können genutzt werden, wenn es sinnvoll erscheint.

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Was ändert sich nach längerer Erkrankung im Berufsleben?

Nach einer längeren Krankheitsphase kann sich das Berufsleben für den Arbeitnehmer und auch für das Unternehmen verändert haben. Der Arbeitnehmer kann möglicherweise mit neuen gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert sein, die eine Anpassung der Arbeitsbedingungen erfordern. Das Unternehmen muss möglicherweise Ressourcen bereitstellen, um die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers zu unterstützen und sicherzustellen, dass er weiterhin produktiv arbeiten kann.

Besteht ein Anspruch auf die vorherige Position?

Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitenden bei der Wiedereingliederung in den Beruf einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Einen Anspruch auf die gleiche Position wie vor der Erkrankung gibt es nicht. Grundsätzlich kann der Aufgabenbereich also verändert werden, doch in der Regel hat der Arbeitgeber ein Interesse, qualifizierte Mitarbeitende auch wieder entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen. Nicht immer jedoch sind Ersatzarbeitsplätze vorhanden, so dass besprochen werden muss, an welchem Arbeitsplatz Mitarbeitende bestmöglich eingesetzt werden können. Die Anschaffung von Hilfsmitteln kann den Wiedereinstieg in den alten Aufgabenbereich erleichtern.

Fällt der Arbeitsplatz während der Erkrankung weg, ist generell auch eine betriebsbedingte Kündigung möglich. Das gilt jedoch nur, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt. Solange der erkrankte Mitarbeitende weiterbeschäftigt oder an einen anderen Arbeitsort versetzt werden kann, ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam.

Wer bestimmt die Arbeitszeiten während der Wiedereingliederung?

Die Arbeitszeiten während der Wiedereingliederungsphase werden in der Regel in Absprache zwischen dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und gegebenenfalls einem betrieblichen Gesundheitsmanagement oder externen Experten festgelegt. Dabei werden die Bedürfnisse des Arbeitnehmers sowie die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigt, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Wer bezahlt das Arbeits-Entgelt während der Wiedereingliederung?

Arbeitgeber haben während der Zeit der Wiedereingliederung keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung des Rückkehrers. Das heißt, er muss andere Beschäftigte für die Arbeit einsetzen, wenn der Rückkehrer für den beruflichen Einstieg nach einer längeren Krankheit wider Erwarten doch noch mehr Zeit benötigt oder überlastet ist. Arbeitgeber zahlen während dieser Phase kein Entgelt, da Rückkehrer während der Maßnahme als arbeitsunfähig gelten. Sie beziehen während der Zeit der Wiedereingliederung Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen oder Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Wiedereinstieg in den Beruf?

Der richtige Zeitpunkt für den Wiedereinstieg in den Beruf hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, die Art der Erkrankung, die Unterstützung durch das Unternehmen sowie individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten. Eine frühzeitige Kommunikation zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber kann dazu beitragen, den optimalen Zeitpunkt für die Wiedereingliederung zu bestimmen und eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen.

Insgesamt erfordert die Wiedereingliederung in den Beruf nach langer Krankheit eine koordinierte und unterstützende Herangehensweise von allen Beteiligten. Durch geeignete Modelle für die berufliche Wiedereingliederung, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement oder das Hamburger Modell, können Arbeitnehmer dabei unterstützt werden, wieder in den Arbeitsprozess integriert zu werden und langfristig erfolgreich und gesund zu bleiben.

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