Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei der Pflege von Angehörigen oder bei Arbeitsunfällen. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für einen begrenzten Zeitraum das Entgelt weiterzahlen.