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Glossareintrag

Sozialgesetzbuch (SGB) – insbesondere SGB III (Arbeitsförderung) und SGB V (Krankenversicherung)

Das Sozialgesetzbuch regelt die soziale Sicherheit in Deutschland und umfasst verschiedene Gesetze, die für die Personalabteilung relevant sind. SGB III regelt die Arbeitsförderung, während SGB V die Krankenversicherung regelt.