BAG zur Arbeitszeiterfassung: Jetzt liegt die Begründung vor!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun die Begründung für seinen Beschluss zur ArbeitszeiterfassungDie Arbeitszeiterfassung bezieht sich auf den Prozess, durch den die Arbeitsstunden von Mitarbeitenden erfasst und dokumentiert werden. Dies dient dazu, aus dem September veröffentlicht. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, die ArbeitszeitArbeitszeit bezeichnet den festgelegten Zeitraum, in dem Mitarbeitende für ein Unternehmen tätig sind. Sie umfasst alle Stunden, in denen der ihrer Beschäftigten zu erfassen. Wir erklären, worauf Sie jetzt achten müssen.
Was das BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung bedeutet
Nachdem das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die systematische Erfassung von Arbeitszeiten vorschreibt, herrscht große Unsicherheit. Wir fassen zusammen, ordnen ein und verraten, was Sie jetzt wissen müssen und tun sollten.
Was hat das BAG entschieden?